Leistungen und Preise
Ihr erster Termin
In dem ersten Termin erhalten Sie umfassende Informationen über die therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Nach einer ausführlichen Anamnese
kann auch oft schon mit einem ersten Hypnosetest begonnen werden. Für den Erfolg aber braucht es eine gemeinsame Basis - die Chemie zwischen Ihnen
und mir muss stimmen. Daher haben beide Seiten die Möglichkeit, den ersten Termin nach 30 Minuten abzubrechen. Es entstehen dann die nach der
tatsächlichen Termindauer berechneten Kosten.
Honorar
Eine Sitzungseinheit dauert bis 60 Minuten. Das Honorar beträgt für den ersten Termin 140.- Euro und für Folgetermine je 110,- Euro.
Die Raucherentwöhnung ist ein Paketpreis und beinhaltet neben einem ausführlichen Vorgespräch mit einem ersten Hypnosetest die eigentliche
Hypnosesitzung zur Raucherentwöhnung. Das Gesamtpaket kostet 390,- Euro.
Terminabsagen
Meine Praxis ist als Terminpraxis organisiert und Termine werden nach vorhergehender telefonischer Vereinbarung vergeben. Dadurch wird sichergestellt,
dass uns ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Bitte erscheinen Sie pünktlich, nicht früher und möglichst nicht später, zum vereinbarten Termin. Falls Sie
verhindert sein sollten bitte ich Sie, mir dieses mindestens 48 Werktagsstunden vorher mitzuteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein nicht
rechtzeitig abgesagter Termin in Rechnung gestellt wird, da ich in diesem Fall den Termin nicht neu vergeben kann.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.
Anzahl der Sitzungen
Sehr oft werde ich bei der ersten Kontaktaufnahme nach der benötigten Anzahl der Sitzungen gefragt, um seriöse Erfolge zu erzielen. Frühestens nach der
ersten Sitzung und einer ausführlichen Anamnese kann ich dazu nähere Angaben machen. Für kleinere Themen reichen manchmal schon wenige
Sitzungen aus.
Abrechnung
Das Honorar ist nach jeder Sitzung fällig und kann in bar oder per EC-Karte beglichen werden. Die Praxis ist eine Privatpraxis, in der nach dem
Heilpraktikergesetz generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Diese Institutionen übernehmen Kosten für
Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Störung mit Krankheitswert. Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die
Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Über eine Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung informieren Sie sich
bitte bei Ihrem Kostenträger und führen diese auch bitte eigenständig durch. Eine Nichterstattung oder Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die
vereinbarte Honorarforderung.