Leistungen und Preise
Ihr erster Termin
In
dem
ersten
Termin
erhalten
Sie
umfassende
Informationen
über
die
therapeutischen
Behandlungsmöglichkeiten.
Nach
einer
ausführlichen
Anamnese
kann
gegebenenfalls
ein
erster
Hypnosetest
erfolgen.
Für
den
Erfolg
aber
braucht
es
eine
gemeinsame
Basis
-
die
Chemie
zwischen
Ihnen
und
mir
muss
stimmen.
Daher
haben
beide
Seiten
die
Möglichkeit,
den
ersten
Termin
nach
30
Minuten
abzubrechen.
Es
entstehen
dann
die
nach
der
tatsächlichen Termindauer berechneten Kosten.
Honorar
Eine
Sitzungseinheit
dauert
bis
60
Minuten
und
das
Honorar beträgt 150.- Euro.
Die
Raucherentwöhnung
ist
ein
Paketpreis
und
beinhaltet
neben
einem
ausführlichen
Vorgespräch
und
Psychoedukation
die
eigentliche
Hypnosesitzung
zur
Raucherentwöhnung
sowie
die
Neuroregulation.
Das
Gesamtpaket kostet 490,- Euro.
Terminabsagen
Meine
Praxis
ist
als
Terminpraxis
organisiert
und
Termine
werden
nach
vorhergehender
telefonischer
Vereinbarung
vergeben.
Dadurch
wird
sichergestellt,
dass
uns
ausreichend
Zeit
zur
Verfügung
steht.
Bitte
erscheinen
Sie
pünktlich,
nicht
früher
und
möglichst
nicht
später,
zum
vereinbarten
Termin.
Falls
Sie
verhindert
sein
sollten
bitte
ich
Sie,
mir
dieses
mindestens
48
Werktagsstunden
vorher
mitzuteilen.
Bitte
haben
Sie
Verständnis
dafür,
dass
ein
nicht
rechtzeitig
abgesagter
Termin
in
Rechnung
gestellt
wird,
da
ich
in
diesem
Fall
den
Termin
nicht
neu
vergeben kann.
Alle
angegebenen
Preise
sind
Endpreise.
Aufgrund
der
freiberuflichen
Tätigkeit
erhebe
ich
keine
Umsatzsteuer
und weise diese daher auch nicht aus.
Anzahl der Sitzungen
Sehr
oft
werde
ich
bei
der
ersten
Kontaktaufnahme
nach
der
benötigten
Anzahl
der
Sitzungen
gefragt,
um
seriöse
Erfolge
zu
erzielen.
Frühestens
nach
der
ersten
Sitzung
und
einer
ausführlichen
Anamnese
kann
ich
dazu
nähere
Angaben
machen.
Für
kleinere
Themen
reichen manchmal schon wenige Sitzungen aus.
Abrechnung
Das
Honorar
ist
nach
jeder
Sitzung
fällig
und
kann
in
bar
oder
per
EC-Karte
beglichen
werden.
Die
Praxis
ist
eine
Privatpraxis,
in
der
nach
dem
Heilpraktikergesetz
generell
keine
Zulassung
zu
gesetzlichen
Krankenkassen
und
Beihilfestellen
besteht.
Diese
Institutionen
übernehmen
Kosten
für
Psychotherapie
ausschließlich
bei
einer
psychischen
Störung
mit
Krankheitswert.
Für
gesetzlich
Versicherte
besteht
die
Möglichkeit,
als
Selbstzahler
die
Behandlungen
in
Anspruch
zu
nehmen.
Über
eine
Kostenerstattung
durch
die
private
Krankenversicherung
oder
Zusatzversicherung
informieren
Sie
sich
bitte
bei
Ihrem
Kostenträger
und
führen
diese
auch
bitte
eigenständig
durch.
Eine
Nichterstattung
oder
Teilerstattung
hat
keinen Einfluss auf die vereinbarte Honorarforderung.
Das Preis- / Leistungsverhältnis ist
ausgewogen